Mittwoch, 29. Juli 2009

Schwierige Beweislast bei Vergewaltigung in Göteborg

Nachdem der oberste Gerichtshof in Schweden vor kurzer Zeit entschied, dass bei Vergewaltigung die Beweiskraft des Opfers erhöht werden muss und eine reine Beschreibung des Täters und des Tatherganges nicht ausreichen, hat nun auch das Göteborger Revisionsgericht eine Verurteilung aufgehoben, da sie ausschließlich auf eine, so das Berufungsgericht, glaubwürdige Schilderung des Tatherganges baute.

Nach diesem Urteil wird es nun für vergewaltigte Frauen teils sehr schwierig eine Vergewaltigung nachzuweisen wenn sie keine erheblichen Verletzungen erleiden, die eindeutig auf den Täter schließen lassen, falls für die Vergewaltigung kein glaubhafter Zeuge zur Verfügung steht. Man kann also soweit gehen, dass man sagen muss, dass sich das Opfer wehren muss, um Verletzungen zu erleiden, selbst wenn es dabei mit dem Leben spielt, damit zumindest das ärztliche Attest, zusammen mit einer DNA-Abgleichung, dem Gericht vorgelegt werden kann.

Verbände, die vergewaltigte Frauen unterstützen und grundsätzlich zu einer Anzeige raten, halten die Entscheidung des Revisionsgerichtes in Göteborg für einen Rückschritt in der Gesetzgebung, da diese richterliche Entscheidung viele Frauen in Zukunft davon abhalten wird die Polizei einzuschalten, da sie gezwungen sind eine objektiv gültige Beweiskraft zu liefern, was bei der Mehrheit der Vergewaltigungen eine besondere Hürde bildet.

Herbert Kårlin

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