Mittwoch, 16. Dezember 2009

Gegen die Maut in Göteborg wurde Einspruch eingelegt

Die Einführung der Maut in Göteborg stößt auf ein neues Hindernis. Drei Personen haben gegen die Einführung der Straßenmaut Einspruch eingelegt, der das Verfahren verzögern und unter Umständen selbst verhindern kann, denn nun müssen die Gerichte über die Rechtmäßigkeit der Maut entscheiden.

Nach den Argumenten der Klagenden haben beim Beschluss der Maut sowohl Regionalregierung als auch die Stadt Göteborg ihre Befugnisse überschritten, da eine Steuer nicht von einer Lokalregierung eingeführt werden kann sondern nur von Reichstag und Regierung in Stockholm. Weitere Argumente sind, dass bei der Entscheidung zur Maut die Stimmen von elf Orten um Göteborg nicht eingeholt wurden und die Einführung der Maut eines zugesagten Volksentscheids bedarf.

Inwieweit nun das ganze Infrastrukturpaket Göteborgs und der Region, das in Zusammenhang mit der Einführung der Maut in Göteborg eine Zukunft sieht will die Regionalregierung und Göteborg zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentieren. Ein Teil des Göteborger Stadtrates ist jedoch davon überzeugt, dass die Klage abgewiesen wird und bei den Entscheidungen im kleinen Kreise keine juristischen Fehler begangen wurden. Über moralische Fehler wird im Moment nicht diskutiert.

Herbert Kårlin

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