Donnerstag, 12. Januar 2012

Schießübungen in den Schären Göteborgs

Das schwedische Umweltgericht folgte in seiner Rechtssprechung nahezu in ganzer Linie dem Antrag der Verteidigung und hält die enormen Belästigungen durch 115 Tagen im Jahr, an denen Schießübungen in den südlichen Schären Göteborgs abgehalten werden dürfen, für tragbar und für keinerlei Beeinträchtigung für Bewohner, Touristen und Tierwelt. Nun kann nur noch die Regierung über eine abweichende Regelung entscheiden.

Kia Andreasson der Grünen Göteborgs und die Bewohner der Schären sind enttäuscht über die Entscheidung, wobei Kia Andreasson das Gericht der Inkompetenz anklagt, da Umweltfragen nicht rein formaljuristisch entschieden werden können, sondern auch einen Einblick in die tatsächliche Situation erfordern. Dass 115 Tage Lärm von teilweise über 80 dB in einer bewohnten Gegend und Blei im Meer nicht als „normal“ betrachtet werden können, müssten auch Juristen mit logischem Denken einsehen können.

Nach der Entscheidung des Umweltgerichts darf das Militär demnächst an 115 Tagen (und Nächten) im Jahr Schießübungen in den Schären veranstalten, wobei für internationale Übungen, egal welcher Länge, keinerlei Beschränkungen unterliegen. Zwischen 1. Juni und 15. August darf nicht geschossen werden, die Verteidigung muss die Anwohner rechtzeitig über die Übungstage informieren und, zumindest theoretisch, muss das Militär jedes Jahr die Schären von Hülsen und anderem Material reinigen bevor die touristische Saison auf den Inseln beginnt.

Herbert Kårlin

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