Montag, 31. Dezember 2012

Schusswaffengebrauch der Göteborger Polizei

Wer in Göteborg das Augenmerk der Polizei auf sich lenkt, weil die Beamten vermuten, dass man eventuell Drogen transportieren könnte, so sollte man so schnell wie möglich alles was glänzt, insbesondere aber eine Getränkedose, unmittelbar fallen lassen um zu verhindern, dass man angeschossen wird, zumindest nach Meinung des Staatsanwalts Lars Göransson, der in diesen Fällen den Schusswaffengebrauch eines Polizisten als Notwehr betrachtet.

Im Frühjahr dieses Jahres beobachtete ein Polizist einen roten Volvo im Auftrag der Drogenabteilung. Als das Fahrzeug mit drei Männern an einer Ampel anhalten musste, sah der Beamte einen silbernen Reflex, den er unmittelbar als Waffe erkannte und feuerte durch die Scheibe auf den Beifahrer, einen 32-jährigen Familienvater mit drei Kindern, der seit diesem Tag teilweise behindert ist. Da es sich, nach Meinung des mit der Untersuchung beauftragten Staatsanwalts, jedoch um Notwehr handelt, steht dem Betroffen keinerlei Entschädigung zu und die Schwester, der das Auto gehört, muss den Schaden am Fahrzeug aus eigener Tasche tragen.

Dass Polizisten wegen ihren extrem häufigen Unfällen mit Dienstfahrzeugen nicht belangt werden und Übergriffe von ihrer Seite kaum verfolgt werden, ist seit langem bekannt, aber erstmals stellt ein Göteborger Staatsanwalt einen Freibrief für einen versuchten Mord aus, denn im Fahrzeug fand man weder Drogen noch Waffen und ein Polizist sollte ausreichend ausgebildet zu sein eine Waffe nur bei einer tatsächlichen Gefahr abzufeuern und nicht auf Grund eines Lichtreflexes. Der Anwalt des 32-jährigen will nun die Beurteilung des Staatsanwalts bei der vorgesetzten Stelle in Malmö überprüfen lassen.

Herbert Kårlin

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